von LIII » Freitag 3. November 2017, 21:59
Da hast Du natürlich Recht, aber die Typgenehmigung für meinen Laguna wurde im Juni 2011 erteilt, es dürfte wohl auch keinen Laguna geben, dessen Typgenehmigung nach 2012 erteilt wurde.
Es ging mir auch hauptsächlich um die Frage, ob nicht vorhandene RDKs vom TÜV beanstandet werden, wenn das Fahrzeug vor 2014 zugelassen wurde, die Sensoren aber werksseitig schon verbaut wurden.
Und da dies nicht der Fall ist, werde ich diesen und den nächsten Winter wohl ohne RDKS fahren.
Ich habe hier mal den Originaltext der Antwort des TÜV beigefügt:
in Ihrer genannten Konstellation (EZ vor 11/2014) ist die Funktion des RDKS nicht HU - relevant. Jedoch ist es durchaus empfehlenswert, das Reifendurckkontrollsystem funktionstüchtig zu halten, da es auch sicherheitsrelevant ist.
Ich hoffe Ihre Frage ausreichend beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen / Kind Regards
mfG
LIII
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LIII am Samstag 4. November 2017, 08:28, insgesamt 1-mal geändert.