STS-Flame hat geschrieben:Ich habe mir das auch schon mal überlegt. Und ich glaube nicht, das du dazu ein neues Lichttechnisches Gutachten brauchst. Die sind ja schon Zugelassen. Ich würde aber eher welche für PKW vorziehen(z.B. Hella). Ich weiß nicht ob die mit vom Motorad auch so leuchten, also mit dem Lichtkeil rechts nach oben.
@ElBatoHH: Wenn es darum ginge, das Scheinwerfer nach nem Umbau ein lichtetchnisches Gutachten brauchen, warum brauchen Motorräder bei nem neuen Schild mit Lampen keins und warum brauchen auch Autos mit umgebauten keins? Ich würde es erstmal auf ein Versuch ankommen lassen.
Hauptsache die Funktionen sind gegeben. Ausserdem haben diese Scheinwerfer eine Zulassung und wenn die anderen Funktionen weiterhin erhalten bleiben (el. LWR, Blinker, Standlicht). Ich würde es erstmal versuchen und zum TÜV damit fahren und fragen, was die davon halten. Erstmal im ausgebauten Zustand und wenn die sagen, es gehe in Ordnung, dann einbauen und nochmal Vorstellig werden
Stimmt leider absolut nicht.
Wenn du den Scheinwerfer öffnest, hast du schon verloren. Ist in der Regel nicht nachweisbar aber ist halt so.
Man kann doch in einen zugelassenen und geprüften Scheinwerfer nicht einfach andere "Geräte" einbauen, die das Licht erzeugen.
Der wurde so geprüft, wie ihn Hella gebaut hat. Mit Reflektor und so weiter. Da kann man nicht einfach von Reflektion auf Projektion umsteigen.
Wenn jetzt so ein Kellerbastler sich da irgendwas zusammenpfuscht, KANN das Gutachten für den eigentlichen Scheini nicht mehr gelten!
Lest doch mal in den Gesetzestexten nach... ist gar nicht so uneindeutig geschrieben und eigentlich auch logisch.
Versteht mich nicht falsch, ich gönn euch den Spass aber wenns sooooo einfach wäre, dann hätte das schon jeder Spast an seinem Hobel.
Wieso das bei Motorrädern anders ist oder sein soll, kann ich nicht sagen.
Die dürfen ja eh alles, sind laut, stinken, blenden, fahren viel zu schnell und wird alles als in Ordnung erachtet.
Aber das ist nicht mein Fachgebiet. Keine Ahnung, warum das so ist.
Und was meinst du mit anderen Scheinwerfern?
Meinst du nachgerüstet ausm Zubehör?
Das sind komplette Einheiten und keine Bauteile. Die wurden mit einem Gutachten vom Hersteller geprüft und zugelassen.
Und wenn du dir Scheinis eines anderen Autos einbaust, ist das auch ok, da die eigentliche Einheit des Scheinwerfers nicht verändert wurde.