Guten Tag, liebe Gemeinde,
als Neuer im Forum begrüße ich ganz herzlich Alle, die hier schon länger unterwegs sind.
Vielleicht ist jemand darunter, der bei einem kniffligen Problem technisch und juristisch helfen kann.
Bereits wenige Tage nach dem Neukauf konnte ich meinen Wagen nicht starten, weil die Batterie, während er abgestellt war, entladen wurde. Nachdem der Fehler mehrfach auftrat, gab ich der Vertrags-Werkstatt beim Vertrags-Händler einige Wochen Zeit, den Fehler eingehend zu untersuchen, wobei sich eines Abends ein Monteur selbst diesem Phänomen ausgesetzt sah. Nach Fristsetzung und Androhung, den Kaufvertrag zu wandeln, erklärte man mir schließlich folgendes:
Ursache für das Entladen könnte sein, dass die Bordelektronik im abgestellten Fahrzeug eine Heizung einschaltet, die schädliche thermische Spannungen im Turbolader verhindern soll, wenn nach einer Kurzstreckenfahrt die Abgase warm, aber das Kühlwasser ansonsten noch kalt ist. Abhilfe habe man geschaffen, indem der Tiefentladeschutz re-aktiviert worden sei, welcher werksseitig nicht richtig eingerichtet gewesen sei.
Zufrieden stellte ich fest, dass danach der Fehler für knapp vier Jahre nicht mehr auftrat.
Als dann im Winter bei Frost die Batterie wieder mal entladen war, schob ich dies zunächst auf ihr Alter (und ihre Vorschädigung) und tauschte sie aus. Während des Umtauschs war der Wagen für einen halben Tag spannungslos. Seitdem tritt der eingangs beschriebene Fehler in unregelmäßigen Abständen wieder auf.
Als Ursache vermutete ich, dass während der Spannungslosigkeit der Tiefentladeschutz auf die angeblich fehlerhafte Werkseinstellung zurückgefallen sein könnte. Ich beauftragte die Werkstatt, den Zustand wieder herzustellen, der mich seinerzeit dazu bewogen hatte, von der angedrohten Kaufvertragswandlung Abstand zu nehmen. Eine bezahlte Rechnung mit schriftlicher Bestätigung, dass der Tiefentladeschutz nun in Ordnung sei, halte ich in Händen, allerdings entspricht dies leider nicht den Tatsachen.
Auf meine aus nun zahlreichen Fällen begründete Reklamationen reagiert die Werkstatt mittlerweile nur noch mit unzutreffenden Märchen und oberflächlichen Pro-Forma-Untersuchungen: Ruhestrom (30 mA) und Batterievermögen (etwas weniger als 400 A) gemessen und für in Ordnung befunden, Motor erfolgreich gestartet, kein Fehler festgestellt. Was soll das? Die Wirksamkeit einer Schutzschaltung kann man nicht überprüfen, indem man nachmisst, dass der Zustand, vor dem sie schützen soll, momentan gar nicht vorliegt.
Hier nun meine Fragen an das Forum:
Ich habe seinerzeit von der Wandlung des Kaufvertrags Abstand genommen, weil die Werkstatt behauptet hat, sie hätte in diesem Fahrzeug einen wirksamen Tiefentladeschutz eingerichtet.
Ist das technisch überhaupt möglich
Die knapp vier Jahre ohne diesen Fehler sprechen dafür.
Die Tatsache, dass dies heute nicht mehr gelingt, lässt dagegen Zweifel aufkommen.
Die Werkstatt schuldet es mir aber, weil sie den Auftrag bestätigt hat und ich die nicht erbrachte Leistung bezahlt habe.
Wo liegt die Ursache für diesen Widerspruch
Für Eure Antworten im Voraus vielen Dank