von hunert » Montag 2. Februar 2015, 18:51
Probieren wir es mit einem Beispiel:
Du gehst zu einem Händler und kaufst einen Gebrauchtwagen, der sehr viele Features hat. Vor dem Kauf kennen du und der Händler vielleicht einige nicht einmal bzw. du kannst sie nicht ausprobieren. Je besser du mit dem Wagen vertraut wirst, umso mehr entdeckst du (z.B. sowas wie Tempomat, Bluetooth Freisprecheinrichtung, keyless Entry, Kurvenlicht, automatisch anklappbare Spiegel). Du stellst fest, dass der Tempomat nicht funktioniert und gehst zum Händler. Der sagt dir, dass ein funkionierender Tempomat nicht Teil des Angebots war und/oder der Mangel bereits bei Kauf bestand. Wie beweist du ihm, dass der Tempomat / die Freisprecheinrichtung / die elektrischen Spiegel / das Kurvenlicht etc. bei Kauf funktionierte? Dabei ist es sogar egal, ob innerhalb der 6 Monate oder danach. In meinem Gebrauchtwagensiegel sind die aufgezählten Dinge getestet worden. Dennoch sichert auch dieses Siegel nicht alles ab (z.B. konnte ich bei Kauf nicht wissen, ob die 12V Steckdose im Kofferraum funktioniert). Wenn die nun ausfällt, wüsste ich nicht, wie ich argumentieren sollte, sodass die Steckdose auf Kosten des Händlers repariert wird.
Außerdem gibt es an einem Auto Teile, die ein normaler Mensch bei Kauf nicht prüfen kann, die man als Autobesitzer aber auch durch den Umgang mit dem Fahrzeug nicht kaputt machen kann, wie beispielsweise irgendwelche Steuergeräte. Diese sollten eigentlich ein Autoleben lang halten (sind also nicht Verschleißteile und damit Bestandteil der Gewährleistung). Wie argumentierst du, wenn sowas wie das Xenon-Licht aufgrund des Vorschaltgerätes nicht mehr geht? Welchen Beweis hast du nach Ablauf der 6 Monate, dass es bei Kauf fehlerfrei funktionierte? Das unabhängige Gutachten kann dir dann zumindest in einem Rechtsstreit helfen. Wieso es nun also schlecht sein soll, dass der Händler das Gutachten in Auftrag gegeben hat und nicht der Käufer, verstehe ich nicht.
Ich bestreite nicht, dass das Siegel für den Händler Vorteile haben kann. In der Regel würde man diese Vorteile bei einem Gewährleistungsstreit (ohne Siegel) aber auch nicht einklagen können.
hunert
Laguna 3 Ph 2 dci 175 Initiale