Kaufangebot aber Wartung fällig

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Re: Kaufangebot aber Wartung fällig

Beitragvon hunert » Montag 2. Februar 2015, 17:38

Nein. Das kommt auf den Mangel an. Überdenke deinen (m.E. überheblichen) Beitrag nochmal...


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Re: Kaufangebot aber Wartung fällig

Beitragvon drumtim85 » Montag 2. Februar 2015, 17:54

Der Verkäufer kann sich also nicht rausreden, dass ein eventueller Mangel schon bei Auslieferung bestand und "mitgekauft" wurde.


Diese Argumentation ist unsinnig. Durch die gesetzliche Gewährleistung ist der Händler (nicht Privatverkäufer) verpflichtet innerhalb eines halben Jahres auftretende Mängel zu beseitigen - so lange der Käufer beweisen kann, dass diese bereits vor dem Kauf am Fahrzeug vorhanden waren.

Das Gutachten hilft im Zweifelsfall nur dem Händler um sich vor der Gewährleistungpflicht drücken, da das Fahrzeug ja laut Gutachten vor dem Kauf Mängel frei war.

Ein Gutachten im Sinne des Käufers sollte ratsamerweise vom Käufer in Auftrag gegeben werden.
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Re: Kaufangebot aber Wartung fällig

Beitragvon hunert » Montag 2. Februar 2015, 18:51

Probieren wir es mit einem Beispiel:

Du gehst zu einem Händler und kaufst einen Gebrauchtwagen, der sehr viele Features hat. Vor dem Kauf kennen du und der Händler vielleicht einige nicht einmal bzw. du kannst sie nicht ausprobieren. Je besser du mit dem Wagen vertraut wirst, umso mehr entdeckst du (z.B. sowas wie Tempomat, Bluetooth Freisprecheinrichtung, keyless Entry, Kurvenlicht, automatisch anklappbare Spiegel). Du stellst fest, dass der Tempomat nicht funktioniert und gehst zum Händler. Der sagt dir, dass ein funkionierender Tempomat nicht Teil des Angebots war und/oder der Mangel bereits bei Kauf bestand. Wie beweist du ihm, dass der Tempomat / die Freisprecheinrichtung / die elektrischen Spiegel / das Kurvenlicht etc. bei Kauf funktionierte? Dabei ist es sogar egal, ob innerhalb der 6 Monate oder danach. In meinem Gebrauchtwagensiegel sind die aufgezählten Dinge getestet worden. Dennoch sichert auch dieses Siegel nicht alles ab (z.B. konnte ich bei Kauf nicht wissen, ob die 12V Steckdose im Kofferraum funktioniert). Wenn die nun ausfällt, wüsste ich nicht, wie ich argumentieren sollte, sodass die Steckdose auf Kosten des Händlers repariert wird.

Außerdem gibt es an einem Auto Teile, die ein normaler Mensch bei Kauf nicht prüfen kann, die man als Autobesitzer aber auch durch den Umgang mit dem Fahrzeug nicht kaputt machen kann, wie beispielsweise irgendwelche Steuergeräte. Diese sollten eigentlich ein Autoleben lang halten (sind also nicht Verschleißteile und damit Bestandteil der Gewährleistung). Wie argumentierst du, wenn sowas wie das Xenon-Licht aufgrund des Vorschaltgerätes nicht mehr geht? Welchen Beweis hast du nach Ablauf der 6 Monate, dass es bei Kauf fehlerfrei funktionierte? Das unabhängige Gutachten kann dir dann zumindest in einem Rechtsstreit helfen. Wieso es nun also schlecht sein soll, dass der Händler das Gutachten in Auftrag gegeben hat und nicht der Käufer, verstehe ich nicht.


Ich bestreite nicht, dass das Siegel für den Händler Vorteile haben kann. In der Regel würde man diese Vorteile bei einem Gewährleistungsstreit (ohne Siegel) aber auch nicht einklagen können.



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Re: Kaufangebot aber Wartung fällig

Beitragvon drumtim85 » Montag 2. Februar 2015, 19:25

Die Gewährleistung deckt nur das ab, was schon vor dem Kauf beschädigt war. Nicht das, was innerhalb der 6 Monate kaputt geht.

Die Gewährleistung ist nicht zu verwechseln mit einer Garantie.
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Re: Kaufangebot aber Wartung fällig

Beitragvon hunert » Montag 2. Februar 2015, 20:05

Das ist mir klar. Du antwortest nicht auf meine Fragen bzw. bringst keine Argumente dagegen.


Deswegen geht meine Argumentation in die Richtung, dass der Verkäufer immer behaupten wird, dass das fragliche Teil schon bei Kauf nicht (oder nicht richtig/vollständig) funktionierte und man ohne Siegel (unabhängiges Gutachten) keinen Gegenbeweis hat.
Und bei so einer komplexen Angelegenheit, wie es ein Auto ist, ist der Verkäufer in einer Streitsituation immer im Vorteil.
Ein Siegel kann da im Sinne des Käufers helfen, muss es aber nicht. Ist aber sowieso alles sinnlos und undurchdacht, was ich schreibe.

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Re: Kaufangebot aber Wartung fällig

Beitragvon Ryker » Dienstag 3. Februar 2015, 11:59

Hunert. Du liegst falsch. Aber wenn du das bis jetzt nicht einsiehst brauchen wir nicht weiter texten. Ist ja nicht weiter schlimm.
Zuletzt geändert von Ryker am Donnerstag 5. Februar 2015, 06:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kaufangebot aber Wartung fällig

Beitragvon lameg » Dienstag 3. Februar 2015, 14:22

Alles was in den ersten 6 Monaten kaputt geht scheiss egal was

Muss der Händler reparieren er muss beweisen das es vorher nicht kaputt war ( das wird schwierig)

Und nach den 6 monten wirds für dich schwierig ( unmöglich )

Bei mir wurde inerhalb der 6 monten

Scheibenwischergestänge

Navi- Joystick

Keyless Knöpfe

Ein felge wegen höhenschlag

Und mein Rückleuchten (Wasser)
Getauscht

Ja der Händler diskutiert rum war bei mir auch so aber einmal die Rechtsschutz
Genommen Zack alles behoben
Und nicht wie von ihm gefordert über die gebrauchwagen Garantie

Ps hunert
du argumentierst seltsam oder reden alle aneinander
Vorbei wenn du dieses Siegel machst kann der Händler versuchen zu sagen
Auto wurde doch untersucht ohne Mängel
Was ihm zwar auch nicht hilft aber ihm
Eine Diskussions Basis bietet
Es ist keines falls für dich gut
Außer du machst es nur für dich
Um im Vorhinein größere Sachen auszuschließen


Mfg Karsten
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Re: Kaufangebot aber Wartung fällig

Beitragvon hunert » Dienstag 3. Februar 2015, 16:52

Ryker hat geschrieben:Hunert. Du liegst falsch. Aber wenn du das bis jetzt nicht einsiehst brauchen wir nicht weiter texten. Ost ja nicht weiter schlimm.


Sehe ich nicht ein, weil ich leider kein vernünftiges Argument gehört habe. Du benimmst dich wie ein 12jähriger.
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Re: Kaufangebot aber Wartung fällig

Beitragvon semmel1988 » Dienstag 3. Februar 2015, 22:46

Dann lies dir bitte mal das BGB genau durch, dann verstehst du vielleicht das du falsch liegst.
Es geht nicht darum das der Verkäufer behauptet das der Mangel nicht war sondern darum das er es beweisen kann das der Mangel nicht beim Verkauf war.

BGB §434 und §439
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Re: Kaufangebot aber Wartung fällig

Beitragvon Ryker » Mittwoch 4. Februar 2015, 15:49

Der Hinweis auf die Vermutung nach 476 wäre auch hilfreich. Ich befürchte aber Ihm fehlt das Grundverständnis für Gewährleistung. Kann man nichts machen.
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