Reifenfrage - Traglast 89V statt 90H

hier geht´s rund

Beitragvon Andrea1979ew » Donnerstag 18. Juni 2009, 17:54

Neuerung seit Ende 2004 ¹): ADAC

In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren vorgeschriebenen Lastindizes der Reifen deutlich über der Hälfte der maximalen Achslast (z.B. zwei Reifen mit einer Tragfähigkeit von jeweils 615 kg tragen eine Achse, die maximal mit 1080 kg belastet werden darf.) Seit Ende 2004 ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Load-Index als vorgeschrieben zu verwenden. Die Mindestanforderung an die Reifen bezüglich des Load-Index ergibt sich somit bei Einzelradanordnung (bei Pkw üblich) als die Hälfte der maximalen Achslast. Beispiel: Wenn die maximale Achslast (Ziffer 16 im "alten" Fahrzeugschein, Felder 7.1 bis 7.3 in "Zulassungsbescheinigung Teil I") 1080 kg beträgt, würden Reifen ausreichen, die den Load-Index 87 (entspricht 545 kg siehe auch Tabelle Seite 4) tragen. Da den Reifen einer bestimmten Dimension meist auch die Tragfähigkeiten zugeordnet sind, hat der Reifenkäufer keine oder eine nur eingeschränkte Wahl bei dem Load-Index. Diese Regelung greift deswegen vorrangig bei Fahrzeugen, für die der Hersteller z. B. die Verwendung von verstärkten Reifen (reinforced) vorsieht, obwohl dies nicht dringend nötig wäre.


WAS BEDEUTET DAS ?
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Beitragvon nemesisdrei » Donnerstag 18. Juni 2009, 18:05

Andrea1979ew hat geschrieben:Neuerung seit Ende 2004 ¹): ADAC

In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren vorgeschriebenen Lastindizes der Reifen deutlich über der Hälfte der maximalen Achslast (z.B. zwei Reifen mit einer Tragfähigkeit von jeweils 615 kg tragen eine Achse, die maximal mit 1080 kg belastet werden darf.) Seit Ende 2004 ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Load-Index als vorgeschrieben zu verwenden. Die Mindestanforderung an die Reifen bezüglich des Load-Index ergibt sich somit bei Einzelradanordnung (bei Pkw üblich) als die Hälfte der maximalen Achslast. Beispiel: Wenn die maximale Achslast (Ziffer 16 im "alten" Fahrzeugschein, Felder 7.1 bis 7.3 in "Zulassungsbescheinigung Teil I") 1080 kg beträgt, würden Reifen ausreichen, die den Load-Index 87 (entspricht 545 kg siehe auch Tabelle Seite 4) tragen. Da den Reifen einer bestimmten Dimension meist auch die Tragfähigkeiten zugeordnet sind, hat der Reifenkäufer keine oder eine nur eingeschränkte Wahl bei dem Load-Index. Diese Regelung greift deswegen vorrangig bei Fahrzeugen, für die der Hersteller z. B. die Verwendung von verstärkten Reifen (reinforced) vorsieht, obwohl dies nicht dringend nötig wäre.


WAS BEDEUTET DAS ?


das heißt das es theoretisch zulässig wäre eine niedrigere traglast zu fahren

jedoch ohne abnahme wird das nix. die traglast änderung muss in den papieren stehen, sonst berufen sich tüv sowie polizei auf die eingetragenen rad/reifen kombination ohne kompromisse!

der tüv prüfer der einen niedrigeren tragindex einträgt gehört eigentlich eingesperrt aber deutsches recht eben ... versuch dein glück

ich hatte bis 2008 keinen gefunden der´s tun würde, weil sich alle auf die hersteller angaben berufen
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Beitragvon Andrea1979ew » Donnerstag 18. Juni 2009, 18:05

HAB DA NEN GUTACHTEN GEFUNDEN IN DEM STEHT DRIN DASS ICH BEI DER REIFENGRÖSSE DIE ICH JETZT GEKAUFT HAB mind. 89 brauche

und der kombi bräuchte 91


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Beitragvon nemesisdrei » Donnerstag 18. Juni 2009, 18:06

Andrea1979ew hat geschrieben:HAB DA NEN GUTACHTEN GEFUNDEN IN DEM STEHT DRIN DASS ICH BEI DER REIFENGRÖSSE DIE ICH JETZT GEKAUFT HAB mind. 89 brauche

und der kombi bräuchte 91


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ist das gutachten für deine oder für andere felgen?
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Beitragvon Andrea1979ew » Donnerstag 18. Juni 2009, 18:07

also nochmal abgenommen werden müssen doch die reifen sowieso da es 225er sind und ich lt. schein nur 195er fahren darf oder denkt ihr alle jetzt ich will ohne abnahmen fahren ;)
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Beitragvon Andrea1979ew » Donnerstag 18. Juni 2009, 18:07

es geht hier nicht um die felgen ich hab original renaultfelgen gekauft und es geht doch dabei um die reifengrösse oder nicht ?? die ich abnehmen lasse da die felgen original renault sind mit et38 die ich fahren darf
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Beitragvon nemesisdrei » Donnerstag 18. Juni 2009, 18:11

Andrea1979ew hat geschrieben:es geht hier nicht um die felgen ich hab original renaultfelgen gekauft und es geht doch dabei um die reifengrösse oder nicht ?? die ich abnehmen lasse da die felgen original renault sind mit et38 die ich fahren darf


wenn das ein gutachten für ne andere felge ist muss das der tüv prüfer nicht berücksichtigen, darum geht es! :roll:

also nutzt dir das dann garnicht wenn renault sagt "auf der felge aus sicherheitsgründen keine 225/45 r16 89H sondern nur 205/50r16 91H"

dann haste pech. du brauchst ne freigabe von renault wenns original renault felgen oder ne kopie vom laguna 1 Phase 2 nicht GT wo die felgen eingetragen und von renault abgesegnet sind

oder du suchst nen korupten tüv-prüfer und fährst illegal


PS: kein wunder das du auf soviele beiträge kommst wenn du immer gleich 2 mal antwortest!! es gibt eine EDIT funktion
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Beitragvon Andrea1979ew » Donnerstag 18. Juni 2009, 18:14

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Beitragvon Andrea1979ew » Donnerstag 18. Juni 2009, 18:15

nein die felge plus reifen hat er mir doch schon abgesegnet ... nur damals wusste ick diesen tragfähigkeitsindex nicht ... er meinte nur wenns vorher auch nen laguna gefahren wurde ist es ok
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Beitragvon Andrea1979ew » Donnerstag 18. Juni 2009, 18:16

dieses gutachten hab ich jetzt so aus internet gezogen nur wegen der reifengrösse mit dem index wo steht 89 mindestens
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Beitragvon Andrea1979ew » Donnerstag 18. Juni 2009, 18:18

in dem gutachten ist oben mein auto und da steht 225 45 r16 89t oder ?

unten ist nen kombi


ich glaub mich versteht hier keiner .... :(
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Beitragvon nemesisdrei » Donnerstag 18. Juni 2009, 18:44

Andrea1979ew hat geschrieben:in dem gutachten ist oben mein auto und da steht 225 45 r16 89t oder ?

unten ist nen kombi


ich glaub mich versteht hier keiner .... :(


ich glaube du verstehst mich nicht

wer sagt denn das das gutachten für das die felgen sind, exakt so aufgebaut sind wie die von renault?
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Beitragvon Andrea1979ew » Donnerstag 18. Juni 2009, 18:45

war jetzt im felgenberater drin mit reifen

da hab ich meine 195 60 r15 eingegeben und siehe da steht 88h so wie ich se jetzt drauf hab und nicht wie im schein stehen 91


nun die 225 45 r16 steht 89 drin so wie ich gekauft hab

:(

also wenn der tüver morgen guckt müsste er doch die 88 bzw. 89 er sehen die für mein auto sind b56 denn k56 darf erst ab 91 haben
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Beitragvon nemesisdrei » Donnerstag 18. Juni 2009, 18:47

Andrea1979ew hat geschrieben:war jetzt im felgenberater drin mit reifen

da hab ich meine 195 60 r15 eingegeben und siehe da steht 88h so wie ich se jetzt drauf hab und nicht wie im schein stehen 91


nun die 225 45 r16 steht 89 drin so wie ich gekauft hab

:( :( :( :( :( :(

also wenn der tüver morgen guckt müsste er doch die 88 bzw. 89 er sehen die für mein auto sind b56 denn k56 darf erst ab 91 haben


deswegen hab ich geschrieben "Probier es"

ab zum tüv und fragen ...
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Beitragvon Andrea1979ew » Donnerstag 18. Juni 2009, 18:48

wir waren doch letztens beim reifendienst weil an meinem renault reifen 195 60 r15 ( 88 ) drauf sind aber im schein nur 195 65 r15 ( 91 )stehen

dann haben se im pc geguckt und da standen unter meinem auto auch die 195 60 r15 ( 88 ) das würde doch heissen der tüver müsste von den 88 ausgehen die im pc stehen unter meinem auto

kann es nicht sein dass damals mein auto mit den 65er reifen ausgeliefert wurde

TÜV-Hessen

Serienreifenkataloge und Teilekataloge der Hersteller

Alle ab dem 4. Oktober 2005 ausgestellten Zulassungsdokumente enthalten nur noch die Angabe einer Reifengröße pro Fahrzeug. Weitere zugelassene Reifengrößen sind aus dem jeweiligen Serienreifen-katalog des Herstellers zu erfahren.
Hier sehen Sie eine Auswahl an Umrüst-, Anhängelast- oder Reifen-katalogen verschiedener Hersteller, für die der TÜV Hessen diese Kataloge erstellt hat. Bitte wählen Sie aus, welchen Katalog Sie sich herunter laden möchten.
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Beitragvon Kohli » Donnerstag 18. Juni 2009, 20:20

ich hab eben mal in mein Gutachten von meinen 16 zoll Ronal Winterfelgen geschaut.

da steht die Reifengröße 225 40 R16 89H drin ABER Bei den Auflagen steht REB und diese Auflage besagt

"Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die Serienmässig mit der Reifengröße 195 65 R15 bzw. 205 60 R15 ausgerüstet sind"

Da es bei dir im Fahrzeugschein steht muß deiner mal mit 195 65 R15 ausgeliefert worden sein daher ist die Größe nicht zulässig weder größe noch Lastindex.

Die sind nur für Phase 1 zugelassen die mit 185 65 R14 ausgeliefert wurden.
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Beitragvon Andrea1979ew » Donnerstag 18. Juni 2009, 20:21

225 45 r16 89v hab ich jetzt
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Beitragvon Kohli » Donnerstag 18. Juni 2009, 20:23

War ein verschreiber. ich meinte auch 225 45 r16 89V da ist genau die selbe auflage.
Zuletzt geändert von Kohli am Donnerstag 18. Juni 2009, 20:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Andrea1979ew » Donnerstag 18. Juni 2009, 20:24

ja aber laut reifendienst darf auf mein auto auch 195 60 r15 88h und wie gesagt die reifengrösse hat er mir ja schon zugestimmt und zu der reifengrösse gibts ja nu mal nur 89 als index
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Beitragvon Kohli » Donnerstag 18. Juni 2009, 20:31

Ich denk der Reifendienst hat dir gesagt das was im Schein steht. So wäre es auch richtig.

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