Hab auch mal ein Auszug aus dem Netz gefunden:
"Die Fzg.-Hersteller haben in der Vergangenheit immer kuriösere Reifenvorgaben in den Papieren festgelegt. Bezüglich der zugelassenenen Traglast und Höchstgeschwindigkeit hat der Gesetzesgeber diesen Sachverhalt im Jahre 2006 eindeutig geklärt:
Sie als Fzg.-Halter können sich über die geforderten Angaben hinwegsetzen, wenn folgende Kriterien beachtet werden:
Die Reifen müssen die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit im Fzg.-Schein unter Ziff. 6 oder
Zulassungsbescheinigung (ZLB I) Ziff. T um 6,5 km/h und 1 % überschreiten.
Die Reifen müssen über eine Traglast verfügen, die mindestens halb so groß ist wie die größte Achslast des Fzg. (Fzg.-Schein Ziff. 16 / ZLB I Ziff. 7.1 und 7.2)"
D.h. ich könnte z.B. 86er Reifen fahren (530kg), da meine max. Achslast 1000kg pro Achse ist.
Und die Rechnung mit dem Schlagloch + hohe Geschwindigkeit etc. is glaub ich bissi Quark (nicht bös gemeint
).