Nebelscheinwerfer umklemmen

Beleuchtung, Türen, Fenster und Lackierung

Nebelscheinwerfer umklemmen

Beitragvon badcar83 » Freitag 14. Juni 2013, 16:32

Hallo, ich wollte mal fragen ob das funktioniert wenn ich meine Nebels so umklemme das ich diese auch ohne standlicht/hauptscheinwerfer anschalten kann?
Würde diese gerne direkt am Orignalen Nebelschalter ein und ausschalten können sozusagen als Tagfahrlicht.
Hab das schon bei anderen Marken gesehen. Kann jemand helfen?

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Re: Nebels umklemmen

Beitragvon tomy » Freitag 14. Juni 2013, 21:26

Laut STVO ist es nicht erlaubt Nebelschweinwerfer ohne Abblenlicht zu Fahren.
Wenn man Tagfahrlicht möchte, diese auch nachrüsten aber keine Nebelwerfer umfunzeln.
Wenn man das trotdem macht, gibt es auch keinen TÜV Stempel bei der HU und bei einer Verkehrskontrolle gibs auch einen Denkzettel. :wink:
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Re: Nebels umklemmen

Beitragvon Wir und Ralf » Dienstag 31. Dezember 2013, 01:04

tomy hat geschrieben:Laut STVO ist es nicht erlaubt Nebelschweinwerfer ohne Abblenlicht zu Fahren.

Doch, man darf die zusammen mit Begrenzungsleuchten nutzen. Das ist im hiesigen Herbstnebel manchmal sogar notwendig.

tomy hat geschrieben:Wenn man Tagfahrlicht möchte, diese auch nachrüsten aber keine Nebelwerfer umfunzeln.
Richtig. Wobei ich auf die Nebler sowieso niemals mehr verzichten werde. Licht für dann, wenn man ohne Licht fahren soll, kommen mir so oder so nicht an Auto.

tomy hat geschrieben:Wenn man das trotdem macht, gibt es auch keinen TÜV Stempel bei der HU und bei einer Verkehrskontrolle gibs auch einen Denkzettel. :wink:
Schlimmstenfalls Untersagung der Weiterfahrt und Zwangsabmeldung.
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Re: Nebelscheinwerfer umklemmen

Beitragvon Norbi » Dienstag 31. Dezember 2013, 14:50

Moin !

Fürs Privatgelände ( lol ) ganz einfach machbar:

Anstatt die Leitung, die vom Standlich am Schalter für die Nebler ankommt, also das "Standlichtsignal" , dort einen Dauerplus oder besser Zündungsplus auflegen,
dann lassen sich die Nebler einzeln schalten.
Allerdings auch die Nebelschlußleuchte hinten, ist aber ja auf Privatgelände egal ...... :D

Gruß
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Re: Nebels umklemmen

Beitragvon Ev0lutz3r » Freitag 3. Januar 2014, 01:58

Wir und Ralf hat geschrieben:
tomy hat geschrieben:Wenn man das trotdem macht, gibt es auch keinen TÜV Stempel bei der HU und bei einer Verkehrskontrolle gibs auch einen Denkzettel. :wink:


Schlimmstenfalls Untersagung der Weiterfahrt und Zwangsabmeldung.


Das würde ich nicht sagen, das is schon sehr krass, nur weil die Scheinwerfer falsch angeschlossen sind.
Erlöschen der BE ja, aber stilllegen ehr unwahrscheinlich.
Gibt ehr ne nette kleine Anzeige und dann halt nen Mängelzettel und das war es dann.

Soviel kosten die TFL dinger heute ja auch nicht mehr, nimm doch lieber was richtiges...
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Re: Nebels umklemmen

Beitragvon Wir und Ralf » Freitag 3. Januar 2014, 08:24

Ev0lutz3r hat geschrieben:
Wir und Ralf hat geschrieben:
tomy hat geschrieben:Wenn man das trotdem macht, gibt es auch keinen TÜV Stempel bei der HU und bei einer Verkehrskontrolle gibs auch einen Denkzettel. :wink:


Schlimmstenfalls Untersagung der Weiterfahrt und Zwangsabmeldung.


Das würde ich nicht sagen, das is schon sehr krass, nur weil die Scheinwerfer falsch angeschlossen sind.
Erlöschen der BE ja, aber stilllegen ehr unwahrscheinlich.

Deswegen "Schlimmstenfalls".

Ev0lutz3r hat geschrieben:Gibt ehr ne nette kleine Anzeige und dann halt nen Mängelzettel und das war es dann.

Ja, das ist das Wahrscheinlichste.

Ev0lutz3r hat geschrieben:Soviel kosten die TFL dinger heute ja auch nicht mehr, nimm doch lieber was richtiges...

Oder eben ganz lassen.
Denn mal ehrlich: Entweder es sind seht gute Sichtbedingungen, dann ist am besten sämtliches Licht aus. Oder die Sichtbedingungen sind schlechter (trüb, dunkel, neblig, regnerisch, ...), dann ist "richtiges" Licht an.
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