Ellipsoid-Scheinwerfer

Beleuchtung, Türen, Fenster und Lackierung

Ellipsoid-Scheinwerfer

Beitragvon creati » Mittwoch 29. Juli 2009, 16:00

Ich möcht ne schöne böse Optik in meine Klarglasscheinwerfer reinkriegen,
will aber nicht die illegalen Xenons verbauen und hab mir überlegt,
statt dessen Ellipsoid-Scheinwerfer aus m Motorradhandel zu montieren:

Bild

Bei http://www.louis.de gibts je 2 Abblend-/ Fernlichtlampen für zus. 100,- und
der TÜVer meinte, die E-Zulassung für Motorräder müsste er dann halt etwas großzügig auslegen ...

Jetzt mal die Frage: Weiß einer, wie solche Dinger von der Ausleuchtung her sind?
Will ja nicht mit 50er-Scooterlicht rum-eiern ...?
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Beitragvon ElBartoHH » Mittwoch 29. Juli 2009, 17:04

Ja, das ist bestimmt legaler als die bööööööösen, illegalen Xenons. :roll:
Was dein Tüver sagt ist Stuss.
Du müsstest mit diesen Bauteilen ein lichttechnisches Gutachten erstellen lassen, da du die Bauart deiner Scheinwerfer grundlegend veränderst, was nicht erlaubt ist.

Schick wäre es zwar aber ich glaube niemals an eine wirklich saubere Eintragung.
Die ach so bösen Xenonkits kann man auch eintragen lassen und es ist trotzdem nicht wirklich gültig, da das in der Regel Gefälligkeitseintragungen sind oder irgendwo ein Haken ist.

Aber viel Erfolg bei deinem Vorhaben. Die Optik wäre sicherlich richtig geil.
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Beitragvon STS-Flame » Mittwoch 29. Juli 2009, 19:30

Ich habe mir das auch schon mal überlegt. Und ich glaube nicht, das du dazu ein neues Lichttechnisches Gutachten brauchst. Die sind ja schon Zugelassen. Ich würde aber eher welche für PKW vorziehen(z.B. Hella). Ich weiß nicht ob die mit vom Motorad auch so leuchten, also mit dem Lichtkeil rechts nach oben.

@ElBatoHH: Wenn es darum ginge, das Scheinwerfer nach nem Umbau ein lichtetchnisches Gutachten brauchen, warum brauchen Motorräder bei nem neuen Schild mit Lampen keins und warum brauchen auch Autos mit umgebauten keins? Ich würde es erstmal auf ein Versuch ankommen lassen.

Hauptsache die Funktionen sind gegeben. Ausserdem haben diese Scheinwerfer eine Zulassung und wenn die anderen Funktionen weiterhin erhalten bleiben (el. LWR, Blinker, Standlicht). Ich würde es erstmal versuchen und zum TÜV damit fahren und fragen, was die davon halten. Erstmal im ausgebauten Zustand und wenn die sagen, es gehe in Ordnung, dann einbauen und nochmal Vorstellig werden
Gruß Stephan

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Beitragvon creati » Mittwoch 29. Juli 2009, 19:39

Der TÜVer ist schon okay: als ich mich nicht entscheiden konnte,
ob ich 7 o. 8x17 verbaue hat der sich fast ne Stunde für mich Zeit genommen,
gemessen, gerechnet und Recht gehabt - 8x17 mit 15er Scheiben passten ...

Zurück zum Thema: ich denk mal, ich werd mir die Scheinwerfer oben holen,
in der Tiefgarage die Ausleuchtung "testen" und
unmontiert zum TÜV fahren - mal sehen, was er dann sagt,
kann sie ja dann immer noch zurückgeben ...
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Beitragvon STS-Flame » Mittwoch 29. Juli 2009, 19:46

Oder du baust sie dir zu Treffen ein. Bist dann der einzige damit
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Beitragvon creati » Mittwoch 29. Juli 2009, 19:54

STS-Flame hat geschrieben:Oder du baust sie dir zu Treffen ein. Bist dann der einzige damit


Och nee - wenn, dann soll das schon alles legal sein.

Mit den Blinkern könnt s n Problem geben:

Bild

Mal sehen, was er sagt und wenn ich schon mal da bin,
kann ich ihn auch gleich mal wegen nem Auspuff-Umbau fragen -
hab da so ne Idee wie der Sport-Megane mit den beiden Mittelrohren ...
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Beitragvon ElBartoHH » Mittwoch 29. Juli 2009, 20:04

STS-Flame hat geschrieben:Ich habe mir das auch schon mal überlegt. Und ich glaube nicht, das du dazu ein neues Lichttechnisches Gutachten brauchst. Die sind ja schon Zugelassen. Ich würde aber eher welche für PKW vorziehen(z.B. Hella). Ich weiß nicht ob die mit vom Motorad auch so leuchten, also mit dem Lichtkeil rechts nach oben.

@ElBatoHH: Wenn es darum ginge, das Scheinwerfer nach nem Umbau ein lichtetchnisches Gutachten brauchen, warum brauchen Motorräder bei nem neuen Schild mit Lampen keins und warum brauchen auch Autos mit umgebauten keins? Ich würde es erstmal auf ein Versuch ankommen lassen.

Hauptsache die Funktionen sind gegeben. Ausserdem haben diese Scheinwerfer eine Zulassung und wenn die anderen Funktionen weiterhin erhalten bleiben (el. LWR, Blinker, Standlicht). Ich würde es erstmal versuchen und zum TÜV damit fahren und fragen, was die davon halten. Erstmal im ausgebauten Zustand und wenn die sagen, es gehe in Ordnung, dann einbauen und nochmal Vorstellig werden


Stimmt leider absolut nicht.
Wenn du den Scheinwerfer öffnest, hast du schon verloren. Ist in der Regel nicht nachweisbar aber ist halt so.
Man kann doch in einen zugelassenen und geprüften Scheinwerfer nicht einfach andere "Geräte" einbauen, die das Licht erzeugen.
Der wurde so geprüft, wie ihn Hella gebaut hat. Mit Reflektor und so weiter. Da kann man nicht einfach von Reflektion auf Projektion umsteigen.
Wenn jetzt so ein Kellerbastler sich da irgendwas zusammenpfuscht, KANN das Gutachten für den eigentlichen Scheini nicht mehr gelten!
Lest doch mal in den Gesetzestexten nach... ist gar nicht so uneindeutig geschrieben und eigentlich auch logisch.
Versteht mich nicht falsch, ich gönn euch den Spass aber wenns sooooo einfach wäre, dann hätte das schon jeder Spast an seinem Hobel.

Wieso das bei Motorrädern anders ist oder sein soll, kann ich nicht sagen.
Die dürfen ja eh alles, sind laut, stinken, blenden, fahren viel zu schnell und wird alles als in Ordnung erachtet.
Aber das ist nicht mein Fachgebiet. Keine Ahnung, warum das so ist.

Und was meinst du mit anderen Scheinwerfern?
Meinst du nachgerüstet ausm Zubehör?
Das sind komplette Einheiten und keine Bauteile. Die wurden mit einem Gutachten vom Hersteller geprüft und zugelassen.
Und wenn du dir Scheinis eines anderen Autos einbaust, ist das auch ok, da die eigentliche Einheit des Scheinwerfers nicht verändert wurde.
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Beitragvon STS-Flame » Mittwoch 29. Juli 2009, 20:12

Das letztere meinte ich damit. Es ist immer wieder schwer die Gesetzestexte zu verstehen.
Kumpel hatte sich eine Scheinwerfermaske fürs Motorrad bestellt. Als sie kam, bemerkte er, dass die einen Bilux-Scheinwerfer hat.
Kurzerhand hat er den Halter seiner H4 Lampe aus dem alten Scheinwerfer in den neuen geklebt. Kurze Zeit später hatte er TÜV. Ich war der Ansicht, das er damit durchfällt, aber nix.
Ohne Mängel bestanden. :oops: Seit dem bin ich in meinen Grundfesten gestört.
Also ich würde es probieren und wenn er fertig ist, werden wir sehen, ob er damit durchkommt und wir sind wieder um ne Erfahrung reicher
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Beitragvon Geier3 » Mittwoch 29. Juli 2009, 20:22

In Gegeteil ElBartoHH du gönnst uns kaum was, es kommen von dir immer nur häftige Kommentare.
Sorry aber einer muss das mal sagen. :o
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Beitragvon Stefan84 » Mittwoch 29. Juli 2009, 20:30

Aber Leute, immer schön beim Thema bleiben ;) Jeder hat irgendwo Recht, in Deutschland wird halt gern alles "verkompliziert"
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Beitragvon ElBartoHH » Mittwoch 29. Juli 2009, 20:33

Geier3 hat geschrieben:In Gegeteil ElBartoHH du gönnst uns kaum was, es kommen von dir immer nur häftige Kommentare.
Sorry aber einer muss das mal sagen. :o


Ja, ihr habt schon arg unter mir zu leiden, ihr armen Menschen.
Eure Leben gehören zu den ganz harten dieser Erde. :D

Wer bist du denn? Das Sprachrohr der Laguna Freunde?
Oder die Antwort auf eine Frage, die nie gestellt wurde?

Ich will doch nur das was ich weiß zu diesem Thema sagen.
Wieso sollte ich das nicht tun?
Und wieso unterstellst du mir Böswilligkeit? Kennst du mich?
Ich glaube kaum, ausserdem ist das ein Forum, in dem Informationen und Hilfestellungen ausgetauscht werden und genau das mach ich.

Tut mir wirklich sehr leid, wenn ich euch zu harte Texte schreibe, wusste nicht, dass ich hier im Strick- und Hekelverein des Jahrgangs 1923 gelandet bin. :roll:
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Beitragvon Geier3 » Mittwoch 29. Juli 2009, 20:40

Ich unterstell dir keine Böswilligkeit, na ja das kommt hier nur zum Streit! Las uns nicht mehr darüber reden oki du hast recht sorry. Wie Stefan schon meinte las lieber bei Thema bleiben.
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Beitragvon STS-Flame » Mittwoch 29. Juli 2009, 20:54

Vielleicht kann man ja die Scheinwerfer per Einzelabnahme zulassen. Ich hab schon des öfteren gekürzte Rückleuchten (meist VW) gesehen. Die müssen ja auch irgendwie bearbeitet werden und das die ohne ne Zulassung rumfahren, glaube ich nicht. Wäre zu auffällig.
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Beitragvon Renault-Freunde Delitzsch » Mittwoch 29. Juli 2009, 20:59

jeder hat ne andere meinung bloß streiten sollte man sich echt nicht... ich gebe geier3 recht und stefan... und außerdem man sollte nie im streit auseinander gehen und beim thema bleiben... lol lol lol
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Beitragvon Stefan84 » Mittwoch 29. Juli 2009, 21:00

Stefan84 hat geschrieben:Aber Leute, immer schön beim Thema bleiben ;) Jeder hat irgendwo Recht, in Deutschland wird halt gern alles "verkompliziert"


lol lol lol lol
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Beitragvon Renault-Freunde Delitzsch » Mittwoch 29. Juli 2009, 21:07

sorry, dies habe ich leider überlesen :shock: ... menschen sind da um fehler zu mache, manche lernen drauß manche nicht... lol naja da haben wir die gleiche meinung hihi.... lol lol lol
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Beitragvon Geier3 » Mittwoch 29. Juli 2009, 21:22

Na jut man muss bedenken Elbarto ist etwas älter als wir ich denke mal er spricht aus erfahrung.... ich solte mich :oops: Ich hatte gedacht er wäre son junger bursche wie wir
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Beitragvon ElBartoHH » Mittwoch 29. Juli 2009, 21:28

Geier3 hat geschrieben:Na jut man muss bedenken Elbarto ist etwas älter als wir ich denke mal er spricht aus erfahrung.... ich solte mich :oops: Ich hatte gedacht er wäre son junger bursche wie wir


Hä? Ich bin 26. Ist das alt?
Wenn noch Klärungsbedarf bestehen sollte, bitte ich um PM.
Ich schreib auch nix mehr zu dem Thema. Will hier niemanden belästigen. :roll:

Aber nun wieder BTT.
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Beitragvon Geier3 » Mittwoch 29. Juli 2009, 21:30

Upps ne ne Elbarto man ich dachte jetzt wirklich du werst bisschen älter :shock: . Ich bitte drum das du hier weiter schreibts und nein du belästigst hier keinen
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Beitragvon Boguslaw » Mittwoch 29. Juli 2009, 21:31

Ihr kennt doch alle den Weg zur dunklen Seite der Macht, oder?

Aber mal zurück zum Thema,
Ich denke schon, dass ein umgebauter Scheinwerfer seine betriebserlaubnis verliert (hier orginal Laguna Scheinwerfer).
Nur in diesem Fall wird der Laguna Scheinwerfer garnicht mehr als Scheinwerfer benutzt und braucht auch keine Betriebserlaubnis.
Der Scheinwerfer des Laguna ist dann nur noch ein Gehäuse für die neuen Scheinwerfer.
Wenn man sich jetzt noch die Scheinwerferscheibe und die Leuchtweitenregulierung weg denkt, hat er ach nichts mehr mit der Beleuchtung zu tun.
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