Welche Reifen passen/dürfen auf originalen 18 Zoll GT Felgen

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Welche Reifen passen/dürfen auf originalen 18 Zoll GT Felgen

Beitragvon Klaas » Dienstag 10. Juli 2012, 10:49

Hallo,

weiß jemand, welche Reifengrößen auf die 18 Zoll Felgen dürfen? Das Fahrzeug dazu ist ein Renault Laguna GrandTour GT Bj,2008

Ich möchte keine Zusätzliche Tüv-Abnahme mache.

Im Moment sind 225/45 R18 drauf.
Ich habe aber auch schon von 235/40 R18 gelesen.

Vielen Dank für euer Antworten
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Re: Welche Reifen passen/dürfen auf originalen 18 Zoll GT Fe

Beitragvon Tobei86 » Dienstag 10. Juli 2012, 14:09

Also ich hatte damals auf dem 3 Laguna 225/45/18 drauf aber das müsste ja im Gutachten stehen was du fahren darfst!
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Re: Welche Reifen passen/dürfen auf originalen 18 Zoll GT Fe

Beitragvon chnuby » Dienstag 10. Juli 2012, 19:59

225/45 R18 ist richtig


Habe jedoch selber aus kostengründen 225 40 R18 montiert.
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Re: Welche Reifen passen/dürfen auf originalen 18 Zoll GT Fe

Beitragvon cmrlaguna » Dienstag 10. Juli 2012, 20:13

Hat die GT Felge auch 7 1/2 Zoll ?
Ich denke für breitere Reifen wäre die Felge zu schmal.
Mein Initiale hat 7 1/2 Zoll x 18. Ebenfalls mit 225/45 . Die Felge hat für andere Reifengrößen kein Freigabe.
Fahre Kumho Ku39 , bin zufrieden mit denen. Auch wenn Tests was anderes sagen.
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Re: Welche Reifen passen/dürfen auf originalen 18 Zoll GT Fe

Beitragvon chnuby » Dienstag 10. Juli 2012, 20:19

also ich fahre den Potenza S-001 und der ist der Hammer :-D

mit dem GT Fahrwerk würd ich nicht allzubreit fahren ;-)
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Re: Welche Reifen passen/dürfen auf originalen 18 Zoll GT Fe

Beitragvon Schniefbz » Sonntag 20. Januar 2013, 16:31

Hallo zusammen,

ich muss den Thread hier nochmal hoch holen.

Bin seit kurzem Besitzer eines Laguna 3 Grandtour (Bj2008, 2.0 16 V). Wollte mir jetzt für den Sommer Felgen in 18 Zoll inkl. Bereifung zulegen.

Darf man auf diesen 18 Zoll Felgen (3. Hersteller) die 225/40 18 fahren oder nur den originalen 45er Querschnitt? Wie sieht es mit der Tacho Abweichung aus?
Konnte nicht´s genaues finden..lt. Felgengutachten kann man die Felge mit der Größe fahren aber steht dies auch in COC Papieren? Die habe ich leider nicht dazu :KOPF:

Beste Grüße...

P.S.: Tolles Forum, Vorstellung folgt noch :fro:
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Re: Welche Reifen passen/dürfen auf originalen 18 Zoll GT Fe

Beitragvon chnuby » Sonntag 20. Januar 2013, 17:16

Gut ich fahre ebenfalls auf 225/40 R18
Dies eben kostengründen lol

Die Abweichung ist minimal und mit der Grössenveränderung fährst du langsamer als Angezeigt. ;-)
Im Winter hast mehr Platz für Schneeketten ;-)


Hierzu eine Berechnung gemacht durchs RENAULTsport Team:

Alte Version 225 / 45 R18
neue Version 225 /40 R18

Durchmesser:
Alt: 66 cm
Neu: 63.7cm

Abrollumfang:
Alt 200.5 cm
Neu 193.7 cm

Umfangsdifferenz: -3.4%
Bodenfreiheitsänderung: -1.15 cm
Geschwindigkeitabweichung: 4%

100km/h gefahren; Anzeige 104km/h


Der Tacho darf höchstens 7% zu viel anzeigen und kein km/h zu wenig. Bei der Bodenfreiheitsänderung sind Rundungsfehler möglich, die jedoch maximal 1mm betragen, also unerheblich sind.
Der Abrollumfang kann je nach Reifenhersteller Variieren bis zu 1,5% mehr oder 2,5% weniger


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Re: Welche Reifen passen/dürfen auf originalen 18 Zoll GT Fe

Beitragvon Schniefbz » Sonntag 20. Januar 2013, 19:59

Super danke Dir, die Erklärung ist schon mal gut! Das versteht man endlich auch als Laie :D

Also grundsätzlich kein Thema diese Größe zu fahren! Nun aber noch die andere Frage, ist Sie trotzdem zulässig für den Laguna lt. COC oder eine Sondergröße und müsste (rein theoretisch :) ) eingetragen werden?

Oder habe ich da einen Denkfehler und da die Größe im Toleranzbereich liegt, ebenso zulässig?

Sorry für das bloede Gefrage aber will halt sicher gehn das es auch in Ordnung geht :roll:

Danke und Grüße..
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Re: Welche Reifen passen/dürfen auf originalen 18 Zoll GT Fe

Beitragvon drumtim85 » Montag 21. Januar 2013, 07:46

Wenn du eh zubehörfelgen kaufst kommst du um eine Abnahme nach §19 sowieso nicht herum. Da kannste die Reifen drauf machen die im Felgengutachten für dein Fahrzeug aufgelistet sind - musst aber auch die gelisteten Auflagen erfüllen.

Und es wurde ja schon geschrieben, dass die originalen 18-Zoll Felgen keine Freigabe für eine andere Reifengröße haben - das ist dann normal auch nicht eintragungsfähig.
Höchstens eine Abnahme nach §21 (Einzelabnahme) - lohnt sich vom Geldaufwand nicht.
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Re: Welche Reifen passen/dürfen auf originalen 18 Zoll GT Fe

Beitragvon super-haui » Montag 21. Januar 2013, 16:39

Habe von Renault den Ausdruck für die original Felgen
225/45 R18 95V
225/50 R17 98V

Gilt für 3333/ARN also GT ab 2011
LG super-haui
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Re: Welche Reifen passen/dürfen auf originalen 18 Zoll GT Fe

Beitragvon Schniefbz » Montag 21. Januar 2013, 20:28

drumtim85 hat geschrieben:Wenn du eh zubehörfelgen kaufst kommst du um eine Abnahme nach §19 sowieso nicht herum. Da kannste die Reifen drauf machen die im Felgengutachten für dein Fahrzeug aufgelistet sind - musst aber auch die gelisteten Auflagen erfüllen.

Und es wurde ja schon geschrieben, dass die originalen 18-Zoll Felgen keine Freigabe für eine andere Reifengröße haben - das ist dann normal auch nicht eintragungsfähig.
Höchstens eine Abnahme nach §21 (Einzelabnahme) - lohnt sich vom Geldaufwand nicht.



Hallo,

warum Abnahme? Lt. Internetseite sind es eintragungsfreie Alufelgen mit ABE. Somit meiner Meinung nach nur nötig die ABE mit zu führen. Die Auflagen lt. ABE sind erfüllt.
Im Groben gesagt muss das Auto sonst nur im Originalzustand sein, was der Fall ist, da weder Fahrwerk noch Federn verbaut werden/sind.

Ich denke also mit den 225/45 R18 bin ich auf der sicheren Seite...

Beste Grüße!
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Re: Welche Reifen passen/dürfen auf originalen 18 Zoll GT Fe

Beitragvon chnuby » Dienstag 22. Januar 2013, 06:19

Es ist richtig streng genommen sind nur die 225 /45 R18 legal aufzuziehen.
ich habe nun seit bald 4 Jahren die 40er Dimension drauf und nie ärger gehabt ;-)

aber eben jedem das seine.
Einer hat LEDs veraut die nicht verbaut werden dürften
EIner hat ne BPC2 drinnen
Ein anderer hat wiederum den Mitteltopf etwas abgeändert
wiederum andere haben am Rückspiegel ganze Christbaume voll Ware oder die super Namenskennzeichen ;-)
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Re: Welche Reifen passen/dürfen auf originalen 18 Zoll GT Fe

Beitragvon drumtim85 » Dienstag 22. Januar 2013, 10:18

Schniefbz hat geschrieben:warum Abnahme? Lt. Internetseite sind es eintragungsfreie Alufelgen mit ABE. Somit meiner Meinung nach nur nötig die ABE mit zu führen. Die Auflagen lt. ABE sind erfüllt.
Im Groben gesagt muss das Auto sonst nur im Originalzustand sein, was der Fall ist, da weder Fahrwerk noch Federn verbaut werden/sind.

Ich denke also mit den 225/45 R18 bin ich auf der sicheren Seite...


Das mit der ABE ist so nicht richtig, du musst die Dinger trotzdem beim TÜV oder Dekra vorführen. Das ist ne Änderungsabnahme nach §19. Die Felgen von dem 3.Hersteller haben ja ne völlig andere KBA-Nummer als die original Felgen mit denen das Fahrzeug die Straßenzulassung hat. Ohne die Abnahme verliert dein Fahrzeug also die Straßenzulassung - das kann richtig eklig werden, wenn du in ne allgemeine Verkehrskontrolle kommst... Bzw. wenn du zur HU mit den Zubehörfelgen antrittst.

Die ABE der Felgen sagt nur aus, dass die Felgen im Deutschen Straßenverkehr verwendet werden können - nicht an welchem Fahrzeug. Der in dem Schreiben enthaltene Prüfbericht dient dann dazu es dem Prüfer leicht zu machen. Auf der Grundlage des Prüfberichts kann er die Änderungsabnahme machen. Vor der Polizei oder bei der Hauptuntersuchung nützt dir der Zettel aber gar nichts.

Es gilt natürlich das von chnuby gesagte:

chnuby hat geschrieben:aber eben jedem das seine.
Einer hat LEDs veraut die nicht verbaut werden dürften
EIner hat ne BPC2 drinnen
Ein anderer hat wiederum den Mitteltopf etwas abgeändert
wiederum andere haben am Rückspiegel ganze Christbaume voll Ware oder die super Namenskennzeichen ;-)


Ist jedem seine Sache. Ich persönlich würde die halbe Stunde Zeit investieren. Kosten tut's auch nicht die Welt und du bist auf der sicheren Seite :D
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Re: Welche Reifen passen/dürfen auf originalen 18 Zoll GT Fe

Beitragvon Schniefbz » Dienstag 22. Januar 2013, 19:50

Hallo,

also doch nochmal beim Tüv vorfahren (woran es nicht scheitern soll). Aber du schreibst das der Laguna nicht in der ABE steht. Steht er aber, auch mit Modellbezeichung und einer Nummer aus dem Fahrzeugschein und passenden Reifengrößen.

Hier einfach mal der Link zu den Felgen. Da gibt es auch die ABE dazu. Aber lt. Felgenoutlet ist die Felge eintragungsfrei mit ABE. Man kann es vorab auswählen ob man nur Felgen mit Tüvabnahme sehen möchte oder nur Felgen die eintragungsfrei sind mit ABE.

http://www.felgenoutlet.de/felgen/info/54131_p89047797/Felgenoutlet_Wheelspin_silber

Ick weiß blödes Gefrage...aber ihr habt mir schon gut weitergeholfen bis jetzt :)
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Re: Welche Reifen passen/dürfen auf originalen 18 Zoll GT Fe

Beitragvon STS-Flame » Mittwoch 23. Januar 2013, 00:45

Du musst schon die Hinweise lesen

A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


Und das ist bei diesem Gutachten nicht der Fall.

Und ausserdem Besagt die ABE noch folgendes

GUTACHTEN zur ABE Nr. 48794 nach §22 StVZO

§22 Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile

(1) Die Betriebserlaubnis kann auch gesondert für Teile von Fahrzeugen erteilt werden, wenn der Teil eine technische Einheit bildet, die im Erlaubnisverfahren selbstständig behandelt werden kann. Dürfen die Teile nur an Fahrzeugen bestimmter Art, eines bestimmten Typs oder nur bei einer bestimmten Art des Ein- oder Anbaus verwendet werden, ist die Betriebserlaubnis dahingehend zu beschränken. Die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis kann davon abhängig gemacht werden, dass der Ein- oder Anbau abgenommen worden ist. Die Abnahme ist von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder von einem Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchführen zu lassen. In den Fällen des Satzes 3 ist durch die abnehmende Stelle nach Satz 4 auf dem Nachweis (§ 19 Absatz 4 Satz 1) darüber der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau unter Angabe des Fahrzeugherstellers und -typs sowie der Fahrzeug-Identifizierungsnummer zu bestätigen.

(2) Für das Verfahren gelten die Vorschriften über die Erteilung der Betriebserlaubnis für Fahrzeuge entsprechend. Bei reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Teilen ist sinngemäß nach § 20 zu verfahren; der Inhaber einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile hat durch Anbringung des ihm vorgeschriebenen Typzeichens auf jedem dem Typ entsprechenden Teil dessen Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ zu bestätigen. Außerdem hat er jedem gefertigten Teil einen Abdruck oder eine Ablichtung der Betriebserlaubnis oder den Auszug davon und gegebenenfalls den Nachweis darüber (§ 19 Absatz 4 Satz 1) beizufügen. Bei Fahrzeugteilen, die nicht zu einem genehmigten Typ gehören, ist nach § 21 zu verfahren; das Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr ist, falls es sich nicht gegen die Erteilung der Betriebserlaubnis ausspricht, in den Fahrzeugschein einzutragen, wenn der Teil an einem bestimmten zulassungspflichtigen Fahrzeug an- oder eingebaut werden soll. Unter dem Gutachten hat die Zulassungsbehörde gegebenenfalls einzutragen:

"Betriebserlaubnis erteilt".

Der gleiche Vermerk ist unter kurzer Bezeichnung des genehmigten Teils in dem nach § 4 Absatz 5 der Fahrzeug- Zulassungsverordnung mitzuführenden oder aufzubewahrenden Nachweis und in dem Anhängerverzeichnis, sofern ein solches ausgestellt worden ist, einzutragen.

(3) Anstelle einer Betriebserlaubnis nach Absatz 1 können auch Teile zum nachträglichen An- oder Einbau (§ 19 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe b oder Nummer 3) im Rahmen einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug oder eines Nachtrags dazu (§ 20) genehmigt werden; die Absätze 1, 2 Satz 2 und 3 gelten entsprechend. Der Nachtrag kann sich insoweit auch auf Fahrzeuge erstrecken, die vor Genehmigung des Nachtrags hergestellt worden sind.
Gruß Stephan

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Re: Welche Reifen passen/dürfen auf originalen 18 Zoll GT Fe

Beitragvon drumtim85 » Mittwoch 23. Januar 2013, 12:25

Schniefbz hat geschrieben:Aber du schreibst das der Laguna nicht in der ABE steht. Steht er aber, auch mit Modellbezeichung und einer Nummer aus dem Fahrzeugschein und passenden Reifengrößen.


Der Laguna steht nur im Gutachten, nicht in der ABE :wink:

STS-Flame hat das ganze denke ich mal hinreichend beantwortet.

Schicke Felgen nebenbei 8)
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Re: Welche Reifen passen/dürfen auf originalen 18 Zoll GT Fe

Beitragvon Markus01 » Sonntag 15. Juni 2014, 19:40

Hi, ich muss/will hier auch ncohmal aufgreifen.
derzeit auf den Celsium 225/45R18
würde jetzt gern 225/40R18 drauf ziehen lassen.

Gibt das mit dem TÜV Probleme beim Eintragen??
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Re: Welche Reifen passen/dürfen auf originalen 18 Zoll GT Fe

Beitragvon Klaas » Donnerstag 26. Juni 2014, 08:20

Vorsicht jetzt kommt meine Persönliche Meinung:

Wenn du das per Einzelabnahme von TÜV abnehemen lässt, dann kannst du dir auch gleich 30 Euro teureren original Reifen in 225/45 R18 nehmen. (Preisunterschied Pirelli P7 pro Reifen)
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Re: Welche Reifen passen/dürfen auf originalen 18 Zoll GT Fe

Beitragvon Markus01 » Donnerstag 26. Juni 2014, 16:52

Hi, so das ding ist gelaufen.
Habe jetzt 225/40R18 drauf
Goodyear Eagle F1 Asymetric 2m --> 4 Reifen inkl. 2 Jahre Reifenversicherung und Montage ~530€ 8) lol
allein die erst Anschaffung bringt mir trotz abnahme einen Finanziellen Vorteil gegenüber der anderen Bereifung.
und 30€ pro Reifen x 4 = 120€
TÜV Abnahme ~80€

Verbessert mich wenn ich falsch liege aber ändern wird es nichts mehr 8) 8) 8) 8)
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Re: Welche Reifen passen/dürfen auf originalen 18 Zoll GT Fe

Beitragvon Klaas » Freitag 27. Juni 2014, 06:36

Wenn du ein Gutachten für die Felgen in Verbindung mit der Dimension hast, kommst du mit weniger als 80 Euro aus.
Wenn du jedoch eine Komplett-Abnahme machen musst, da du ja keine Gutachten für die Felgen hast.
Bist du mit mehr als 100 Euro dabei.
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