HLaguna hat geschrieben:Oha,
Soweit ich weiß, kann man die Rückleuchten aber vom TÜV abnehmen und deren Funktionstüchtigkeit im Straßenverkehr eintragen lassen?
An sich müsste es ja auf die erzeugten Lumen der Birnen ankommen, und nicht die Farbe der Rückleuchte an sich?
Fotos kann ich die Tage mal machen
...
Eintragungen oder Abnahmen für nicht genehmigte bzw. nicht genehmigungs- fähige Teile sind nicht möglich.
Diese können auch nicht im Einzelverfahren durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) geprüft werden.
Eine Modifikation von genehmigten Teilen (nachträgliches Einfärben usw.) ist nicht zulässig. Eine Prüfung lichttechnischer Einrichtungen ist nur durch eine akkreditierte Prüfstelle oder ein Prüflabor für Lichttechnik möglich.
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