chnuby hat geschrieben:und ihr wollt LEDs verbauen und reden von Xenonkit. Xenon im Nebelscheinwerfer ist erlaubt. Keiner konnte es mir schriftlich das Gegenteil beweisen.
Wenn ihr nämlich nachschaut im Gesetz nachschaut findet ihr nur beim Abblendlicht/Scheinwerfer der Punkt:
Fahrzeuge welche mit Gasentladungslampen ausgerüstet sind müssen automatische Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage besitzen.
Unter dem Punkt Nebelscheinwerfer: Steht davon null. Hier wird gesagt das nach xx Meter die Lumenzahl von yy nicht überschritten werden darf...
So nun viele sind nun schon zum TÜV oder MFK gelaufen und nachgefragt. Diese sagen nein, aber keiner von denen hat das schriftlich mit der Begründung welches Gesetz man damit verletzt.
Wichtig ist eben das das Xenonkit ebenfalls mit einem E Prüfzeichen ausgestattet ist.
Ansonsten dürfen diese ganz klar nicht verbaut werden. Ich will nun auch keine ewige Disskusion hier wieder entfachen
Mein Fahrzeug wurde letztens gerade erst bei der MFK überprüft und was? Xenonanlage wurde nicht kritisiert ...
Fatih.kuran hat geschrieben:Welche genau hast du von xenonlook.com hast du genommen??
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