von STS-Flame » Dienstag 9. November 2010, 17:17
Einsatz von dimmbaren TFLs als Begrenzungsleuchte aka Standlicht aka Positionsleuchte
TFL darf generell nicht zusammen mit dem Standlicht leuchten. Grundlage hierfür ist zum einen die Unzulässigkeit der Benutzung mit dem eingeschalteten Scheinwerfer, zum anderen auch die Tatsache, dass es denn hiermit eine zusätzliche Begrenzungsleuchte wäre.
Nun sind aber maximal 2 Begrenzungsleuchten nach vorne erlaubt (ECE R48, Punkt 6.9.2 besagt, dass es nur 2
Begrenzungsleuchten geben darf).
Der Einsatz von dimmbarem TFL als Begrenzungsleuchte ist in der ECE nirgends festgehalten. Dieser berührt aber auf
der Tatsache, dass es sich hier um eine "Multifunktionsleuchte" handelt, welche 2 voneinander unabhängige Funktionen
ausführt.
Denn am Tag und Licht aus ist es eine Tagfahrtleuchte und erfüllt die Vorgaben von ECE R87 und R48 im Bezug auf TFL.
Ist Licht an, so strahlt die TFL gedimmtes Licht - und ist damit eine Begrenzungleuchte gem. ECE R48, Punkt 6.9.
Daraus ergibt sich, dass bei der Verwendung von dimmbaren TFL als Begrenzungsleuchte auch die Vorgaben für die
Begrenzungsleuchte eingehalten werden müssen.
Das wären:
- Kennzeichnung A zusätzlich zu Kennzeichnung RL
- Geänderte Anordnung und Anbringung
- max. 40 cm von der Seite bleiben und muss es mindestens 35 cm über dem Boden sein
- Entfall bzw. Außerbetriebsetzung von originalen Begrenzungsleuchten
Sonst hat ja das Fahrzeug 4 davon und das ist nach ECE R48, Punkt 6.9 nicht zulässig. Dieser besagt, dass es davon nur 2 sein
dürfen.
Kleiner Nachtrag:
Nach StVZO wäre es wiederum zulässig
§51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten
(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen.
Also könnt ihr in D weiterhin so rumfahren, im Ausland siehts da wieder anders aus.
Also macht was ihr wollt
Gruß Stephan