von Fussgänger » Freitag 26. Juli 2013, 11:12
Ich hatte vor Jahren einen sehr schweren Unfall - unverschuldet, wie noch am Unfallort bestätigt wurde. Dennoch wurde auch mein Fahrzeug zunächst noch an der Unfallstelle von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt und zwei Tage später von einem gerichtlich beauftragten Gutachter untersucht.
Bau den Vorschalldämpfer aus und in solch einem Fall wie oben genannt, werden Dir Staatsanwalt, gegnerischer Rechtsanwalt und die gegenerische Versicherung gleich eröffnen, dass die Betriebserlaubnis Deines Fahrzeuges erloschen ist. Gleich, wer den Unfall verschuldet hat, darfst Du neben der für Dich dann fragwürdigen Verschuldensfrage auf jeden Fall noch mindestens mit einem satten Bußgeldbescheid rechnen.
Gruß
Die anderen Verkehrsteilnehmer sind mit den Jahren besser geworden; immer mehr weichen mir immer schneller aus!
Laguna I / Phase 2: 1,6 16V Grandtortour / K4M
Volvo S40: 2,0 16V / N7Q - B4204S